Aktuelles

Archiv für April, 2021

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu meiner Klimaklage sowie weiteren Klima-Verfassungsbeschwerden

Wir haben gewonnen! Wesentliche Teile des Klima(schutz)gesetzes sind verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 24. März 2021 die Grundrechte verletzende Unzulänglichkeit des deutschen Klimaschutzgesetzes festgestellt.

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung die besondere Bedeutung des Art 20a GG heraus, demzufolge die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen zu schützen sind. Daraus resultieren besondere Pflichten für Legislative und Exekutive. So müssen „bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen“ die Richtung heutiger politischer und gesetzgeberischer Arbeit bestimmen.

Der unzureichende Schutz des Klimas durch die Legislative und Exekutive in Deutschland ist nicht mit einem Hinweis auf den global gesehen nur kleinen Anteil von Emissionen in Deutschland entschuldbar. Das Verfassungsgericht verpflichtet den Staat zu internationalem Handeln.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung der Politik des Vertagens und nur Reagierens, wenn es eigentlich schon zu spät ist, einen Riegel vorgeschoben. Die Leitsätze zum Beschluss des Verfassungsgerichts stellen in aller Klarheit fest, dass es für den Schutz der Grundrechte in der Gesetzgebung nicht ausreicht, auf Entwicklungen und Erkenntnisse zu reagieren. Vielmehr geht es darum, „weitere Entwicklungen zum Schutz der Grundrechte regulatorisch überhaupt erst zu ermöglichen“. Das ist ein Punkt, auf den ich immer wieder hingewiesen habe. Eine Verlagerung von angemessenen Klimaschutzmaßnahmen in die Zukunft, insbesondere Emissionsreduzierungen, ist nicht zulässig, da das eine „umfassende Freiheitsgefährdung“ in zukünftigen Jahren darstellt. Besonders erfreulich ist, dass in der Entscheidung auch die soziale Komponente der Transformation hin zu einem klimaneutralen Leben erwähnt ist.
Das Verfassungsgericht hat auch festgestellt, dass die Rolle des Parlamentes nicht auf ein Abnicken von regierungsintern aufgestellten Verordnungen reduziert werden darf. Die Gesetzgebung zu so wichtigen Themen wie der Klimaerhitzung muss vielmehr dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren folgen, das heißt mit voller Beteiligung des Parlamentes.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass Klimaschutz zukünftig auf der Basis von wissenschaftlicher Erkenntnis und Grund- bzw. Menschenrechten zu erfolgen hat.
Konkret müssen Legislative und Exekutive bis zum 31. Dezember 2022 einen realistischen Emissionsreduzierungspfad bis zur Neutralität vorlegen.

Auch wenn die Einzelbeschwerden in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Freiheitsrechte hinaus nicht in größerer Tiefe behandelt werden, sehe ich meine Argumentation in den Leitsätzen zur Entscheidung dennoch bestätigt. Ein „Weiter so“ ist ab heute nicht mehr möglich. Die Grundrechte haben ihre Verbindlichkeit wiedererlangt.

Zur Pressemitteilung des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

Und detailliert:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20210324_1bvr265618.html

 

Von Überweisungs-Abschaltautomatik bis Wirtschafts-Triage

 

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) e.V. hat die 20 Mio. Euro nicht gezahlt und sogar den Black-Friday-Preis für die Nichttoten ignoriert. Ich vermute eine Überweisungs-Abschaltautomatik wenn es um anständige Geschäfte mit Nichtmitgliedern des Auto-Clans geht.

Schade auch, dass ich nicht mit einigen Tausend Angestellten sondern ganz eigenständig arbeite. Damit komme ich für milliardenschwere staatliche Unterstützung nicht in Betracht. Mit den Angestellten käme die nämlich, weil es ja schließlich um Arbeitsplätze geht. Korrekterweise müsste das formuliert sein als: weil der Vorstand die Angestellten als Geiseln einsetzen kann, um vom Staat (das sind wir alle) das zu bekommen, was den Rückgriff auf unversteuerte Inselkontenguthaben überflüssig macht. Und weil es in solchen Fällen keine anständigen Unterstützungsbedingungen gibt, könnte ich nach Zusage und Zahlung der Unterstützung trotzdem noch Tausende Mitarbeiter nach Hause schicken und stattdessen mit dem Geld leblose düsenbestückte Alublechkisten abstottern. Diese kranichartige Corona-Höhenluft-Akrobatik kann ich ohne Angestellte nicht darbieten.

Ich kann auch keine Bank mein Eigen nennen. Sonst könnte ich auf Pump zocken und mir der Rettung sicher sein wenn ich mich verzocke. Schon deshalb, weil die Regierung bei mir Schulden hätte und fürchtet, dass meine Bank fremdübernommen werden könnte und dann plötzlich sowohl Bank als auch Regierung nicht mehr eigene krumme Geschäfte machen könnten sondern fremdbestimmte machen müssten.
Ohne Bank kann ich auch nicht aus der Steuerkasse gaunern und davon ausgehen, dass sogar der oberste Steuerkassen-Hüter untätig die Verjährungsfristen verstreichen lässt, zu denen ich rückzahlen müsste. Der Rechtsapparat ist schließlich ausgelastet, die Journalisten zu hetzen, die über die Steuer-Plünderei geschrieben haben.
(Apropos oberster Steuerkassen-Hüter: Mit welcher Begründung will der eigentlich Kanzler werden? Beruhigend, dass die Partei mit den Alukranichen sympathisiert und absehbar den Boden kaum noch verlassen wird.)

Auch gar nicht so leicht, in diesen Tagen zu überleben, wenn der eigene Stuhl nicht zwischen mit Masken handelnden und Masken kaufenden Spezln steht.

Ich bin einfach selbständig, bodenständig, anständig. Solche knipst die Regierung bei ihrer Wirtschafts-Triage als erste aus.