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Beiträge mit Tag ‘Klima’

Ist die Regierung kriminell? In Deutschland? Echt jetzt?

Wiederholt wurde nun gerichtlich festgestellt, dass das was die Bundesregierung Klimaschutzpolitik nennt, tatsächlich von Rechtsbrüchen durchzogen ist.[1] [2] Ein Rückblick.

Mit Jahrzehnte währender Untätigkeit mehrerer Regierungen in Folge hat es angefangen. Gesetze, die erforderlich waren, wurden einfach nicht geschaffen. Warnungen mit ganz konkret berechneten Folgewirkungen der Klimaerhitzung gab es spätestens seit den 1960er Jahren. Seit November 1983 waren diese Folgen auch dem deutschen Bundestag und damit den Regierungen seitdem bekannt, inklusive Vermeidungsmöglichkeiten. Der Bundestag selbst hatte eine detaillierte „Studie über die Auswirkungen von Kohlendioxidemissionen auf das Klima“ in Auftrag gegebenen.[3] Unmittelbar darauf folgte jedoch massive Fossilenergie-Politik.

Seit November 1994 steht Artikel 20a im Grundgesetz. Der Auftrag für den Staat, in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung zu schützen. Im Jahr 2002 ergänzt um: und die Tiere.[4] Das war die Zeit, das Jahrzehnt, in dem Wissenschaftler zunehmend genauer messen und belegen konnten, dass die Klimaerhitzung menschengemacht ist und die Folgen die Warnungen aus den 1960er bis 1980er Jahren überstiegen. Die Fossilenergie-Politik wurde jedoch unbeeindruckt fortgesetzt und sogar intensiviert.

#ExxonKnew – Bundestag auch

Exxon und Shell wussten, dass sie der Menschheit schaden. Eine Studie belegt, Bundestag und Bundesregierung waren bereits 1983 informiert, dass eine Politik zugunsten fossiler Energieträger in eine Katastrophe führt. Entgegen klaren Warnungen haben sie dennoch auf Kohle, Öl und Gas gesetzt. Wie die Ölriesen hat die deutsche Politik die Menschen systematisch betrogen und Menschenrechte verletzt. Unverändert auch heute noch.

Exxon wusste es, hat bereits seit Ende der 1970er Jahre mit erstaunlicher Genauigkeit detaillierte Klimaprojektionen erstellt und sie geheim gehalten.1
Shell wusste es, hat 1988 die Ergebnisse eigener Studien über Zusammenhänge und Konsequenzen der Klimaerhitzung in einem Bericht dargestellt, 1991 sogar filmisch umgesetzt und alles geheim gehalten.2
Der Deutsche Bundestag wusste es auch. Spätestens seit 1983. Und damit wussten es seit dem auch die Regierungen in Deutschland.

Die Wahl, die keine ist

 

„Wer kann Kanzler“ ist die im Wahlkampf 2021 nicht nur häufig begangene Misshandlung von Sprache – auch durch Journalisten – sondern auch Beleg, dass Menschen verschiedener Gruppenzugehörigkeit mit denselben nur drei Worten in entgegengesetzte Richtungen reden und verstehen können. Damit zeigt die Redewendung auch, wie weit sich politische Sichtweisen von den Interessen und Bedürfnissen wahrscheinlich sogar der Mehrheit der Bürger entfernt haben.

Merkel hat offenbar etwas ganz anderes im Blick wenn sie sagt, Laschet habe NRW „sehr erfolgreich“ geführt und könne deshalb auch „die Bundesrepublik Deutschland als Kanzler führen“*1, als die den Umfragen nach zahlreichen Bürger (laut statista.de 45 Prozent), die von den drei Kandidierenden niemand für das Kanzleramt wählen würden.

Tatsächlich muss man unterscheiden, ob politische Verhaltensweisen gemeint sind oder ob es um Sachinhalte geht.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu meiner Klimaklage sowie weiteren Klima-Verfassungsbeschwerden

Wir haben gewonnen! Wesentliche Teile des Klima(schutz)gesetzes sind verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 24. März 2021 die Grundrechte verletzende Unzulänglichkeit des deutschen Klimaschutzgesetzes festgestellt.

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung die besondere Bedeutung des Art 20a GG heraus, demzufolge die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen zu schützen sind. Daraus resultieren besondere Pflichten für Legislative und Exekutive. So müssen „bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen“ die Richtung heutiger politischer und gesetzgeberischer Arbeit bestimmen.

Der unzureichende Schutz des Klimas durch die Legislative und Exekutive in Deutschland ist nicht mit einem Hinweis auf den global gesehen nur kleinen Anteil von Emissionen in Deutschland entschuldbar. Das Verfassungsgericht verpflichtet den Staat zu internationalem Handeln.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung der Politik des Vertagens und nur Reagierens, wenn es eigentlich schon zu spät ist, einen Riegel vorgeschoben. Die Leitsätze zum Beschluss des Verfassungsgerichts stellen in aller Klarheit fest, dass es für den Schutz der Grundrechte in der Gesetzgebung nicht ausreicht, auf Entwicklungen und Erkenntnisse zu reagieren. Vielmehr geht es darum, „weitere Entwicklungen zum Schutz der Grundrechte regulatorisch überhaupt erst zu ermöglichen“. Das ist ein Punkt, auf den ich immer wieder hingewiesen habe. Eine Verlagerung von angemessenen Klimaschutzmaßnahmen in die Zukunft, insbesondere Emissionsreduzierungen, ist nicht zulässig, da das eine „umfassende Freiheitsgefährdung“ in zukünftigen Jahren darstellt. Besonders erfreulich ist, dass in der Entscheidung auch die soziale Komponente der Transformation hin zu einem klimaneutralen Leben erwähnt ist.
Das Verfassungsgericht hat auch festgestellt, dass die Rolle des Parlamentes nicht auf ein Abnicken von regierungsintern aufgestellten Verordnungen reduziert werden darf. Die Gesetzgebung zu so wichtigen Themen wie der Klimaerhitzung muss vielmehr dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren folgen, das heißt mit voller Beteiligung des Parlamentes.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass Klimaschutz zukünftig auf der Basis von wissenschaftlicher Erkenntnis und Grund- bzw. Menschenrechten zu erfolgen hat.
Konkret müssen Legislative und Exekutive bis zum 31. Dezember 2022 einen realistischen Emissionsreduzierungspfad bis zur Neutralität vorlegen.

Auch wenn die Einzelbeschwerden in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Freiheitsrechte hinaus nicht in größerer Tiefe behandelt werden, sehe ich meine Argumentation in den Leitsätzen zur Entscheidung dennoch bestätigt. Ein „Weiter so“ ist ab heute nicht mehr möglich. Die Grundrechte haben ihre Verbindlichkeit wiedererlangt.

Zur Pressemitteilung des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

Und detailliert:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20210324_1bvr265618.html

 

Tot oder anders tot – das macht offenbar einen Unterschied

 

Mit Blick auf das Aussetzen der Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca sagte Markus Söder, der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hätte nicht anders handeln können, als die Impfungen zu stoppen, wenn die obersten Experten des für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts eine solche Empfehlung aussprechen.
Hintergrund sind, wie tagesschau.de berichtet, „sieben schwerwiegende Fälle von Thrombosen …, drei davon tödlich“. Laut Paul-Ehrlich-Institut seien das mehr, „als normalerweise ohne Impfung in der Bevölkerung auftreten“.

„Zwischen 2000 und 2018 wurden acht der elf wärmsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 beobachtet. Besonders viele Hitzetage wurden in den Jahren 2003, 2006, 2010, 2013, 2015 und 2018 registriert“ (aus: Monitoringbericht 2019).
In Deutschland sind zwischen 2001 und 2015 über 35.000 Menschen mehr an einem Hitzetot gestorben, als in Jahren mit durchschnittlicher Wärme zu erwarten gewesen wären. Davon alleine in den Jahren 2003 7500 mehr Tote, in 2006 und 2015 jeweils 6000 mehr Tote und in 2010 und 2013 jeweils deutlich über 3000 mehr Tote als in durchschnittlich warmen Jahren. (Alle Daten stammen aus dem „Monitoringbericht 2019 der Bundesregierung zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“.) Für die Hitzesommer 2018 und folgende gibt es bisher keine deutschlandweiten Daten, jedoch für Berlin und Hessen. Laut Robert-Koch-Institut gab es 2018 alleine in Berlin 490 und in Hessen 740 zusätzliche Hitzetote. Erneut deutlich mehr als in früheren Hitzesommern. Für beide Bundesländer zusammengerechnet sind das 12 zusätzliche Hitzetote/100.000 Einwohner. Wobei ältere Menschen überproportional betroffen sind.

Die obersten Experten in Deutschland in Klimafragen, Wissenschaftler weltweit anerkannter Klimaforschungsinstitute und Mitglieder offizieller Beratungsgremien für die Bundesregierung, sprechen seit Jahrzehnten – mit stetig wachsender Deutlichkeit – Empfehlungen zum Klimaschutz aus …

 

Die ungesehene Dimension

Kommentar zum Stand der Klimakrise und meiner „Klimaklage“ vor dem Bundesverfassungsgericht.

 

Momentan ist die Corona-Krise das Thema Nummer 1. „SARS-CoV-2“ hat „CO2 und Co.“ in allen Medien und damit in der öffentlichen Wahrnehmung abgelöst. Irgendwie zurecht. Und doch auch erstaunlich. Gerade was den politischen Umgang damit angeht, besser gesagt, den politischen Umgang mit dem anderen Thema.

Da haben sie sich tatsächlich nackt ausgezogen. Vor SARS-CoV-2 haben die mit Entscheidungsverantwortung und -auftrag ausgestatteten Politiker ihre Mantren der angeblichen Unleistbarkeiten aufgegeben. Das ist gut so. Plötzlich ist machbar und wird sogar in bislang undenkbar kurzen Zeitfenstern getan was vorher als unmöglich bezeichnet wurde. Weil eine konkrete Bedrohung an die Türen geklopft hat. Auch an die Türen der Parlamente und Ministerien. Die konkrete Gefahr heißt Tod. Schon immer Bestandteil der Existenz, doch seit wenigen Jahrzehnten zunehmend erfolgreicher verdrängt. Milliardeninvestitionen in Pharma, Technologie und Medizin haben das durchschnittliche Sterbealter immer weiter ansteigen lassen. Tod erscheint irgendwie doch verhandelbar. Zumindest ein bisschen. Zumindest für den kleinen Teil der Weltbevölkerung, die sich die Lebenserhaltungsmaschinerie leisten können. Sie hat sich zu einem Wirtschaftsfaktor entwickelt. Finanziert durch ebenso stetig steigende Versicherungsbeiträge, in die auch die Gewinne der wachsenden Zahl privatisierter Kliniken eingepreist sind.

An Infektionen mit SARS-CoV-2 werden global viele Zigtausend Menschen sterben. Das ist tragisch und ich habe großes Mitgefühl für alle, über alle territorialen Grenzen hinweg, die geliebte Menschen durch das Virus verloren haben und noch verlieren werden.
Ich habe auch großes Mitgefühl für alle, über alle Grenzen hinweg, die durch den verschleppten Klimaschutz der Regierungen weltweit Not leiden, Tote beklagen oder selbst in ihrer Existenz bedroht sind.

Es geht mir in keiner Weise um ein Gegeneinanderausspielen der tragischen Krisen. Es geht einzig um die massiven Unterschiede im Umgang mit Krisen – und um die Frage warum das so ist.

Zusammen mit FRIDAYS FOR FUTURE auf die Straßen

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Der 20. September 2019 ist weltweiter Klimastreiktag. Alleine in Deutschland sind weit über 500 Demonstrationen angemeldet.
Am 20. September entscheidet auch das „Klimakabinet“, mit welchen Maßnahmen die Politik die Klimakrise eindämmen will. Alles was bisher an Informationen in die Öffentlichkeit gesickert ist lässt noch nichts wirklich Sinnvolles erkennen. Messbarer Nutzen und soziale und globale Gerechtigkeit scheinen abermals nicht im Fokus zu stehen.
„Scientists for Future“ und „Fridays for Future“ haben viele Fakten auf den Tisch gelegt. An den bisherigen Plänen der Politiker ist nicht erkennbar, dass sie zugehört und nachgelesen hätten.
Um so wichtiger, am 20. September 2019 zusammen mit FRIDAYS FOR FUTURE und SCIENTISTS FOR FUTURE auf die Straßen zu gehen. So laut und so lange bis die Politiker ihren Eid einlösen, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Indem endlich angemessene Regeln und Maßnahmen beschlossen und sofort umgesetzt werden, die Menschenrechte endlich achten und eine Zukunft der Menschen auf der Erde garantieren.

Bundesverfassungsgericht reagiert auf unsere Verfassungsbeschwerde

Mit den Lebensgrundlagen der Menschen wird gezockt. Dabei werden Menschenrechte gerne ‚übersehen‘. Ein Zustand fast überall auf der Erde, auch hier in Deutschland.

Deshalb bin ich einer der Beschwerdeführer mit der „Klimaklage“ vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Gemeinschaft der Klimakläger hat nun eine wichtige Hürde gemeistert. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Beschwerde an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung geleitet und mit Fristsetzung bis 15. November 2019 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Das ist ein großartiger Schritt auf dem Weg unserer Verfassungsbeschwerde, nachdem wir sie im November 2018 eingereicht haben.

Hier ist mein Video-Statement zu dieser Entwicklung.

Mein Statement zur Verfassungsbeschwerde

Ich habe mich der Verfassungsbeschwerde gegen den unzureichenden Klimaschutz in Deutschland angeschlossen, weil meine Geduld überstrapaziert wurde und ich mit verhindern will, dass unsere essentiellen Lebensgrundlagen weiter zerstört werden. Von mangelndem Klimaschutz zu sprechen, ist für mein Empfinden nämlich noch eine Schmeichelei. Was wir im Moment von Seiten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erleben würde ich eher als aktiven Beitrag zur Vernichtung von natürlicher Lebensgrundlage bezeichnen.

Das sind ja keine dummen Leute, die da Politik machen. Umso schlimmer, denn dann muss ich davon ausgehen, dass Legislative und Exekutive bewusst gegen die Menschen und anderes Leben entscheiden und handeln.