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Beiträge mit Tag ‘Klimaschutz’

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu meiner Klimaklage sowie weiteren Klima-Verfassungsbeschwerden

Wir haben gewonnen! Wesentliche Teile des Klima(schutz)gesetzes sind verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 24. März 2021 die Grundrechte verletzende Unzulänglichkeit des deutschen Klimaschutzgesetzes festgestellt.

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung die besondere Bedeutung des Art 20a GG heraus, demzufolge die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen zu schützen sind. Daraus resultieren besondere Pflichten für Legislative und Exekutive. So müssen „bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen“ die Richtung heutiger politischer und gesetzgeberischer Arbeit bestimmen.

Der unzureichende Schutz des Klimas durch die Legislative und Exekutive in Deutschland ist nicht mit einem Hinweis auf den global gesehen nur kleinen Anteil von Emissionen in Deutschland entschuldbar. Das Verfassungsgericht verpflichtet den Staat zu internationalem Handeln.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung der Politik des Vertagens und nur Reagierens, wenn es eigentlich schon zu spät ist, einen Riegel vorgeschoben. Die Leitsätze zum Beschluss des Verfassungsgerichts stellen in aller Klarheit fest, dass es für den Schutz der Grundrechte in der Gesetzgebung nicht ausreicht, auf Entwicklungen und Erkenntnisse zu reagieren. Vielmehr geht es darum, „weitere Entwicklungen zum Schutz der Grundrechte regulatorisch überhaupt erst zu ermöglichen“. Das ist ein Punkt, auf den ich immer wieder hingewiesen habe. Eine Verlagerung von angemessenen Klimaschutzmaßnahmen in die Zukunft, insbesondere Emissionsreduzierungen, ist nicht zulässig, da das eine „umfassende Freiheitsgefährdung“ in zukünftigen Jahren darstellt. Besonders erfreulich ist, dass in der Entscheidung auch die soziale Komponente der Transformation hin zu einem klimaneutralen Leben erwähnt ist.
Das Verfassungsgericht hat auch festgestellt, dass die Rolle des Parlamentes nicht auf ein Abnicken von regierungsintern aufgestellten Verordnungen reduziert werden darf. Die Gesetzgebung zu so wichtigen Themen wie der Klimaerhitzung muss vielmehr dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren folgen, das heißt mit voller Beteiligung des Parlamentes.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass Klimaschutz zukünftig auf der Basis von wissenschaftlicher Erkenntnis und Grund- bzw. Menschenrechten zu erfolgen hat.
Konkret müssen Legislative und Exekutive bis zum 31. Dezember 2022 einen realistischen Emissionsreduzierungspfad bis zur Neutralität vorlegen.

Auch wenn die Einzelbeschwerden in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Freiheitsrechte hinaus nicht in größerer Tiefe behandelt werden, sehe ich meine Argumentation in den Leitsätzen zur Entscheidung dennoch bestätigt. Ein „Weiter so“ ist ab heute nicht mehr möglich. Die Grundrechte haben ihre Verbindlichkeit wiedererlangt.

Zur Pressemitteilung des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

Und detailliert:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20210324_1bvr265618.html

 

20 Mio. Euro, zeitnah auf mein Konto bitte.

Ein Offener Brief an den Verband der Automobilindustrie (VDA) e.V.

 

Viele haben gemeckert, als bekannt geworden ist, dass BioNTech für den Covid-19-Impfstoff ursprünglich 54,08 Euro als Preis für eine Dosis ermittelt und bei der EU wohl auch in den Raum gestellt hat.

Ich finde, aus der Methode der Preisberechnung lässt sich etwas machen.

Preise für Waren orientieren sich in der Regel z.B. an Entwicklungs-, Material- und Produktionskosten sowie den Kosten der jeweiligen Unternehmen für z.B. Personal, Vertrieb, Logistik, ggf. Kundendienst – was ja gefühlt schon Seltenheitswert bekommen hat – und dann noch dem Gewinn. Mit Dienstleistungen ist es ähnlich, nur dass die Gewichtungen da anders sind. Wenn dann die Nachfrage hoch ist, ist der Preis höher. Wenn ein Produkt floppt wird es verramscht, oder u.U. ist das ganze Unternehmen Geschichte.

Die Pharmaindustrie, im Beispiel BioNTech, argumentiert für ihre Preise ganz anders. Da wird der mit einem Produkt vermeidbare Schaden als Größe für die Preisermittlung herangezogen (Kosten-Wirksamkeits-Modell). Also bei einem Impfstoff, z.B. im Fall der Corona-Pandemie, ein Preis der hochgerechnet wird auf Basis von möglichen Opferzahlen, möglichen Kosten im Gesundheitssektor, möglichen Wirtschaftsschäden – ungeachtet der Überlegung ob weniger Umsatz auf einem doppelt überlasteten Planeten denn überhaupt ‚Schaden‘ darstellen kann. Dann noch eine fette Verhandlungsmarge drauf, die man zur Schaffung von Wohltäterimage großzügig teilweise wieder nachlassen kann, und der Phantasiepreis für eine Impfdosis ist fertig. Pharma-schön ausgedrückt: der Nutzen eines Präparates ist Berechnungsgrundlage. Und weil man bei BioNTech wisse, dass so ein Preis unangemessen wäre, lautete das Angebot an die EU auf 54,08 Euro pro Dosis und beinhalte schon den „höchsten prozentualen Rabatt für ein Industrieland“ (SZ, 18.02.21). Auf der Basis, dass die Hälfte der EU-Bevölkerung mit dem Impfstoff von BioNTech geimpft werde.

Offenbar gab es sehr viel Wohltäterimage zu verhandeln, denn der Preis pro Dosis soll am Ende bei 15,50 Euro gelegen haben (offiziell geheim, wie SZ, NDR und WDR berichteten). Und das ist bestimmt immer noch ganz weit oberhalb von Verschenken.
In der Pharmaindustrie geht das. Ein Faktor von rund 3,5 zwischen Angebot mit „höchstem prozentualen Rabatt“ und schließlich vereinbartem Preis – und immer noch denken alle, wie gut dass es die Pharmaindustrie gibt.

Wie gesagt, ich finde aus dem Modell lässt sich etwas machen. Ich habe sogar eine noch interessantere Rechnung, die genau diesem Muster folgt.

Die ungesehene Dimension

Kommentar zum Stand der Klimakrise und meiner „Klimaklage“ vor dem Bundesverfassungsgericht.

 

Momentan ist die Corona-Krise das Thema Nummer 1. „SARS-CoV-2“ hat „CO2 und Co.“ in allen Medien und damit in der öffentlichen Wahrnehmung abgelöst. Irgendwie zurecht. Und doch auch erstaunlich. Gerade was den politischen Umgang damit angeht, besser gesagt, den politischen Umgang mit dem anderen Thema.

Da haben sie sich tatsächlich nackt ausgezogen. Vor SARS-CoV-2 haben die mit Entscheidungsverantwortung und -auftrag ausgestatteten Politiker ihre Mantren der angeblichen Unleistbarkeiten aufgegeben. Das ist gut so. Plötzlich ist machbar und wird sogar in bislang undenkbar kurzen Zeitfenstern getan was vorher als unmöglich bezeichnet wurde. Weil eine konkrete Bedrohung an die Türen geklopft hat. Auch an die Türen der Parlamente und Ministerien. Die konkrete Gefahr heißt Tod. Schon immer Bestandteil der Existenz, doch seit wenigen Jahrzehnten zunehmend erfolgreicher verdrängt. Milliardeninvestitionen in Pharma, Technologie und Medizin haben das durchschnittliche Sterbealter immer weiter ansteigen lassen. Tod erscheint irgendwie doch verhandelbar. Zumindest ein bisschen. Zumindest für den kleinen Teil der Weltbevölkerung, die sich die Lebenserhaltungsmaschinerie leisten können. Sie hat sich zu einem Wirtschaftsfaktor entwickelt. Finanziert durch ebenso stetig steigende Versicherungsbeiträge, in die auch die Gewinne der wachsenden Zahl privatisierter Kliniken eingepreist sind.

An Infektionen mit SARS-CoV-2 werden global viele Zigtausend Menschen sterben. Das ist tragisch und ich habe großes Mitgefühl für alle, über alle territorialen Grenzen hinweg, die geliebte Menschen durch das Virus verloren haben und noch verlieren werden.
Ich habe auch großes Mitgefühl für alle, über alle Grenzen hinweg, die durch den verschleppten Klimaschutz der Regierungen weltweit Not leiden, Tote beklagen oder selbst in ihrer Existenz bedroht sind.

Es geht mir in keiner Weise um ein Gegeneinanderausspielen der tragischen Krisen. Es geht einzig um die massiven Unterschiede im Umgang mit Krisen – und um die Frage warum das so ist.

Zusammen mit FRIDAYS FOR FUTURE auf die Straßen

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Der 20. September 2019 ist weltweiter Klimastreiktag. Alleine in Deutschland sind weit über 500 Demonstrationen angemeldet.
Am 20. September entscheidet auch das „Klimakabinet“, mit welchen Maßnahmen die Politik die Klimakrise eindämmen will. Alles was bisher an Informationen in die Öffentlichkeit gesickert ist lässt noch nichts wirklich Sinnvolles erkennen. Messbarer Nutzen und soziale und globale Gerechtigkeit scheinen abermals nicht im Fokus zu stehen.
„Scientists for Future“ und „Fridays for Future“ haben viele Fakten auf den Tisch gelegt. An den bisherigen Plänen der Politiker ist nicht erkennbar, dass sie zugehört und nachgelesen hätten.
Um so wichtiger, am 20. September 2019 zusammen mit FRIDAYS FOR FUTURE und SCIENTISTS FOR FUTURE auf die Straßen zu gehen. So laut und so lange bis die Politiker ihren Eid einlösen, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Indem endlich angemessene Regeln und Maßnahmen beschlossen und sofort umgesetzt werden, die Menschenrechte endlich achten und eine Zukunft der Menschen auf der Erde garantieren.

Bundesverfassungsgericht reagiert auf unsere Verfassungsbeschwerde

Mit den Lebensgrundlagen der Menschen wird gezockt. Dabei werden Menschenrechte gerne ‚übersehen‘. Ein Zustand fast überall auf der Erde, auch hier in Deutschland.

Deshalb bin ich einer der Beschwerdeführer mit der „Klimaklage“ vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Gemeinschaft der Klimakläger hat nun eine wichtige Hürde gemeistert. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Beschwerde an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung geleitet und mit Fristsetzung bis 15. November 2019 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Das ist ein großartiger Schritt auf dem Weg unserer Verfassungsbeschwerde, nachdem wir sie im November 2018 eingereicht haben.

Hier ist mein Video-Statement zu dieser Entwicklung.

Statement zum sogenannten „Kohleausstieg“

Ein Ausdruck von Ideenlosigkeit, Menschenverachtung und Kapitulation vor Konzernbossen ist dieser sogenannte „Kohleausstieg“.
Die Unternehmen dieses Wirtschaftszweigs haben viele Milliarden an Subventionen erhalten und viele Milliarden Profit gemacht. Finanziert – zwangsweise – von den Menschen im Land, deren natürlichen essentiellen Lebensgrundlagen genau diese Unternehmen milliardenschweren irreparablen Schaden zugefügt haben. Und nun sollen sie noch mehr Subventionen erhalten – für einen schneckenlangsamen Ausstieg aus diesem betrügerischen Verhalten.

Mein Statement zur Verfassungsbeschwerde

Ich habe mich der Verfassungsbeschwerde gegen den unzureichenden Klimaschutz in Deutschland angeschlossen, weil meine Geduld überstrapaziert wurde und ich mit verhindern will, dass unsere essentiellen Lebensgrundlagen weiter zerstört werden. Von mangelndem Klimaschutz zu sprechen, ist für mein Empfinden nämlich noch eine Schmeichelei. Was wir im Moment von Seiten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erleben würde ich eher als aktiven Beitrag zur Vernichtung von natürlicher Lebensgrundlage bezeichnen.

Das sind ja keine dummen Leute, die da Politik machen. Umso schlimmer, denn dann muss ich davon ausgehen, dass Legislative und Exekutive bewusst gegen die Menschen und anderes Leben entscheiden und handeln.

Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Klimaschutz

Am 23. November 2018 ist dem Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde „gegen das Unterlassen geeigneter gesetzlicher Vorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels durch die Bundesrepublik Deutschland“ zugestellt worden.

Ich bin einer der Beschwerdeführer.

Die Verfassungsbeschwerde ist von der Rechtsanwältin Franziska Heß und ihrem Team (BAUMANN Rechtsanwälte in Leipzig) mit großem Einsatz zusammengetragen und formuliert worden.

Dabei geht es um die Verletzung mehrerer Grundrechte, d.h. auch Menschenrechte, die durch das Grundgesetz garantiert sind.