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Beiträge mit Tag ‘Klimakrise’

Wem CCS tatsächlich nutzen wird

Robert Habeck hat am 26. Februar 2024 die Entscheidung vorgestellt, dass zukünftig CO2 unter der Nordsee verpresst werden soll. Es solle ein Weg sein, der Klimaerhitzung zu begegnen.
Das folgt einem längst als untauglich bekannten Muster. Entscheidungen werden nicht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen getroffen, sondern orientieren sich daran, womit das meiste Geld umgesetzt werden kann.

Carbon Capture and Storage (CCS) ist technisch aufwendig, logistisch anspruchsvoll, vor allem energiehungrig und damit teuer. Es ist ein zusätzlicher Energiebedarf, der regenerativ erzeugt auf lange Zeit noch gar nicht gedeckt werden kann. Dazu reichen die Zubauraten nicht aus. Also wird fossil erzeugte Energie zum Einsatz kommen. Die Entscheidung für CCS wird damit zur Subventionierungsentscheidung für die Fossilwirtschaft.

Noch mehr Wurst wird niemanden retten

 

Die Welt spricht über nicht ausreichende Weizen-/Getreideproduktion und Hunger als Folgen des russischen Krieges in der Ukraine. Mit Auswirkungen von globalem Maßstab. Aber dann kommt Herr Özdemir, der bisher eher schweigsame Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, redet über Preise für FUTTERmittel und gibt den Aufwuchs auf rund 1,2 Mio. ha ökologischer Vorrangfläche als FUTTERmittel frei.*1 Begleitet von Statements über den Krieg, denen niemand widersprechen wird. Und natürlich sind auch „Klimakrise und Artensterben“ in seiner Pressemitteilung genannt, wo ebenfalls kaum noch jemand widersprechen wird. Aber das mit der „Versorgung der Weltbevölkerung“ zu vermengen, wenn er über Tierfutter spricht, empfinde ich als zynisch.

Geht es ihm tatsächlich um die Versorgung der Weltbevölkerung, oder einfach nur um den Erhalt längst nicht mehr tragbarer Produktions- und Marktverhältnisse in der deutschen Landwirtschaft? Glaubt er denn, dass Fleischlieferungen aus Deutschland einen Ersatz für Weizen aus der Ukraine darstellen? Hat er noch nie über das Verhältnis von Primärnahrung zu Sekundärnahrung gehört? Sind ihm Ernährungsweisen in verschiedenen religiösen Kontexten unbekannt? Hat ihm im Ministerium noch niemand gesagt, das es in Deutschland bereits eine Überproduktion von Fleisch gibt? Für die zudem Regenwald gerodet wurde und wird!

In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 11. März 2022 wird Özdemir zitiert: „Wir können es uns aber nicht leisten, dass wir jetzt andere Krisen ausblenden, die schon heute für Hungersnöte auf der Welt sorgen. Auch wenn manche das gerne ausblenden, Klimakatastrophe und Artensterben sind real existierende Probleme, die wir lösen müssen.“*1 Natürlich muss man zustimmen. Aber will er das mit Export von beispielsweise Leberpastete und Würsten erreichen? Hat er die Farbe der Partei vergessen, der er (zumindest formal) angehört?

Wie aus der nötigen Transformation der Energiewirtschaft ein Raubzug gemacht wird. Und wie es besser geht.

 

Konservative, vermeintlich christliche sowie schrankenlos liberale Kräfte erschaffen immer wieder neue Instrumente, den gewinnmaximierenden Kapitalismus fortzuschreiben und zu steigern. Das ist bekannt. Ebenso ist bekannt: Dem Gesellschafts- und Wirtschaftsmodell innewohnend, geht das kaum einmal mit gerechter Verteilung von Erträgen einher.
Das ist die eine Seite der üblichen Lagerdiskussion, der auf der anderen Seite vermeintlich grüne und soziale Kräfte gegenüberstehen.
Aber manchmal ist außer der Farbe gar nichts anders – oder sogar noch schlimmer.

 

Als 2019 über die Maßnahmen des Klimapakets in der Politik noch debattiert wurde, müssen die Stromanbieter und Netzbetreiber schon gerechnet haben. Kaum war bekannt, dass die durch eine CO2-Abgabe auf Treibstoffpreise steigende Belastung für Verbraucher durch eine Senkung der EEG-Umlage ausgeglichen werden soll, hatten die Stromanbieter binnen Monatsfrist die Strompreise erhöht. Der zukünftigen Absenkung der EEG-Umlage vorauseilend wurde ungefähr dieser Preisanteil von den Unternehmen kurzerhand sofort zu einer Gewinnmitnahme umgemünzt. Dann kam es so, dass von der einstmals für 2021 in Aussicht gestellten Senkung der Umlage um gut 2 Cent pro Kilowattstunde nur ein Minibruchteil im Zehntel-Cent-Bereich tatsächlich gekommen ist. Die ganzen Jahre 2020 und 2021 wurden erhöhte Strompreise abkassiert. Für die Verbraucher eine Doppelbelastung, denn die in Aussicht gestellte Entlastung bei der EEG-Umlage gab es nicht. Die ist erst jetzt Anfang 2022 gekommen.
Blind für dieses Abkassieren, hatte der (jetzt Ex-)Wirtschaftsminister Altmaier im Oktober 2021 gesagt, die Senkung der EEG-Umlage sei eine „gute und wichtige Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher“ und er erwarte, dass die Energieversorger diese Senkung an ihre Stromkunden weitergeben. Leider sind seine Regelungen diesbezüglich nicht so gut wie seine Erwartungen.

Da die Gier bei den Unternehmen gerade in diesem Sektor bekanntermaßen alle Grenzen ignoriert, sowohl sachliche wie auch moralische, ist zum Jahreswechsel 2021/22 bereits die nächste Strompreiserhöhung in die Haushalte gerollt, als wäre in den Strom liefernden Unternehmen schon vergessen, dass man sich gerade erst zwei Jahre lang selbst satt bedient hatte. Deren Darstellungen klingen nun so: Würde die EEG-Umlage nicht so deutlich (2,777 Cent) sinken, hätte die aktuelle Preiserhöhung viel höher ausfallen müssen.
Die einst glänzend präsentierte Verbraucherentlastung stellt also bestenfalls noch eine Abmilderung des aktuellen Strompreisanstiegs dar. Wenn überhaupt.

Besonders abscheulich fallen dabei fast ausnahmslos alle Lieferanten von Ökostrom auf, also Strom aus erneuerbaren Energien. Sie haben alle Preissprünge genauso mitgemacht, wie die Lebensgrundlagen vernichtenden Kohle-, Öl- und Gaskonzerne.

Die von den Ökostromanbietern gern verbreitete Information, dass erneuerbare Energien in der Herstellung bereits günstiger sind als die aus fossilen Quellen gewonnene Energie, findet man im Preisgefüge am Strommarkt nicht wieder. Unter anderem angesichts der eigenen Darstellungen günstigerer Produktion und zusätzlich auf Grund nicht anfallender Brennstoffkosten sowie der entsprechend nicht anfallenden CO2-Abgabe müsste ja konsequent ein Feld von Anbietern von Strom aus erneuerbaren Quellen zur Zeit die günstigsten Tarife anbieten können. Ein solches Anbieterfeld sucht man jedoch vergeblich. Beim Vergleich von 100 Stromtarifen gibt es über die gesamte Preisspanne von den günstigsten bis zu den irrsinnig überteuerten Anbietern keine signifikanten Unterschiede zwischen Strom aus erneuerbaren Quellen und solchem aus fossilen Energieträgern.

Die Möglichkeiten des entfesselten Kapitalismus sind im Zentrum der Ökostrombranche angekommen. Die Haushaltskassen der inzwischen glücklicherweise wachsenden Zahl von Menschen mit wachsendem Klimabewusstsein werden von den Ökostromanbietern vollkommen schamlos geplündert. Und hier ist sogar der undifferenzierte Plural „die Ökostromanbieter“ gerechtfertigt.
Die ganz Unverfrorenen rechtfertigen sich mit Darstellungen in der Art, man tue ja schließlich etwas Gutes, und wenn jetzt die Möglichkeit bestehe, dann sei es auch an der Zeit damit jetzt auch mal etwas mehr zu verdienen, wie die fossile Wirtschaft. Und überhaupt, Kapital fließe dahin wo es die höchsten Profite gibt. Wer so redet, entlarvt sein Reden über eine sozial ausgewogene Transformation als strategisches Marketinggequatsche.

Meine Rede bei den Fridays for Future in Rosenheim, 23. Juli 2021

 

In Deutschland werden jährlich fast 30.000 t pure Pestizid-Wirkstoffe zur Herstellung von sogenannten Pflanzenschutzmitteln verkauft.
Dazu kommt eine noch größere Menge für die Herstellung von Bioziden.
Auf jeden ha landwirtschaftliche Fläche werden jedes Jahr mindestens 2,8 kg purer „Pflanzenschutz“-Wirkstoff ausgebracht – zzgl. Biozide. Jeweils zu großen Mengen Spritz-Lösung verdünnt. Einige Wirkstoffe sind auf natürlichem Weg kaum abbaubar – z.B. Glyphosat, das mit einem JA aus Deutschland eine Zulassungsverlängerung auf EU-Ebene bekommen hatte. Trotz bekannter Schädlichkeit.

Die Bezeichnung Pflanzenschutz bedarf Hinterfragung.
Der Begriff hat ausschließlich die Ertragspflanzen im Blick, und zwar unter Maximierungsaspekten. Tatsächlich geht es um großflächige Vernichtung von Pflanzen, die die konventionellen und Industrie-Landwirte nicht auf ihren Äckern haben wollen – obwohl sie für Insekten und andere Tiere wichtig und insgesamt ökologisch vorteilhaft wären.
Von den mit Biodiversitätsverlust erkauften maximierten Ernten landet gegenwärtig etwa ein Drittel ungenutzt im Müll. Ein Teil gelangt erst gar nicht in den Handel weil die geernteten Dinge irgendwelchen Größen-, Form- oder Aussehensnormen nicht genügen. Wobei die Normen nichts mit Natur oder Gesundheit zu tun haben, sondern auf Überfluss und Bürokratie beruhen.
Würde die Gesamtverschwendung in der ganzen Kette von Produktion bis Vernichtung um 50 Prozent verringert, hätte das mit Blick auf die Energiebilanz den gleichen Effekt wie die Stilllegung jedes zweiten PKW.
Da verstehe noch jemand, dass Containern verboten ist.
In Zeiten von Hochwasserkatastrophen, Dürren, Bränden, oder die aus CO2-Emissionen resultierende Ozeanversauerung, mit der die nächste Welle von Artensterben bereits eingeläutet ist. Und dann sind wir wieder beim Thema Nahrungsmittel.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu meiner Klimaklage sowie weiteren Klima-Verfassungsbeschwerden

Wir haben gewonnen! Wesentliche Teile des Klima(schutz)gesetzes sind verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 24. März 2021 die Grundrechte verletzende Unzulänglichkeit des deutschen Klimaschutzgesetzes festgestellt.

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung die besondere Bedeutung des Art 20a GG heraus, demzufolge die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen zu schützen sind. Daraus resultieren besondere Pflichten für Legislative und Exekutive. So müssen „bereits belastbare Hinweise auf die Möglichkeit gravierender oder irreversibler Beeinträchtigungen“ die Richtung heutiger politischer und gesetzgeberischer Arbeit bestimmen.

Der unzureichende Schutz des Klimas durch die Legislative und Exekutive in Deutschland ist nicht mit einem Hinweis auf den global gesehen nur kleinen Anteil von Emissionen in Deutschland entschuldbar. Das Verfassungsgericht verpflichtet den Staat zu internationalem Handeln.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung der Politik des Vertagens und nur Reagierens, wenn es eigentlich schon zu spät ist, einen Riegel vorgeschoben. Die Leitsätze zum Beschluss des Verfassungsgerichts stellen in aller Klarheit fest, dass es für den Schutz der Grundrechte in der Gesetzgebung nicht ausreicht, auf Entwicklungen und Erkenntnisse zu reagieren. Vielmehr geht es darum, „weitere Entwicklungen zum Schutz der Grundrechte regulatorisch überhaupt erst zu ermöglichen“. Das ist ein Punkt, auf den ich immer wieder hingewiesen habe. Eine Verlagerung von angemessenen Klimaschutzmaßnahmen in die Zukunft, insbesondere Emissionsreduzierungen, ist nicht zulässig, da das eine „umfassende Freiheitsgefährdung“ in zukünftigen Jahren darstellt. Besonders erfreulich ist, dass in der Entscheidung auch die soziale Komponente der Transformation hin zu einem klimaneutralen Leben erwähnt ist.
Das Verfassungsgericht hat auch festgestellt, dass die Rolle des Parlamentes nicht auf ein Abnicken von regierungsintern aufgestellten Verordnungen reduziert werden darf. Die Gesetzgebung zu so wichtigen Themen wie der Klimaerhitzung muss vielmehr dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren folgen, das heißt mit voller Beteiligung des Parlamentes.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass Klimaschutz zukünftig auf der Basis von wissenschaftlicher Erkenntnis und Grund- bzw. Menschenrechten zu erfolgen hat.
Konkret müssen Legislative und Exekutive bis zum 31. Dezember 2022 einen realistischen Emissionsreduzierungspfad bis zur Neutralität vorlegen.

Auch wenn die Einzelbeschwerden in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Freiheitsrechte hinaus nicht in größerer Tiefe behandelt werden, sehe ich meine Argumentation in den Leitsätzen zur Entscheidung dennoch bestätigt. Ein „Weiter so“ ist ab heute nicht mehr möglich. Die Grundrechte haben ihre Verbindlichkeit wiedererlangt.

Zur Pressemitteilung des BVerfG: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

Und detailliert:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20210324_1bvr265618.html

 

Die ungesehene Dimension

Kommentar zum Stand der Klimakrise und meiner „Klimaklage“ vor dem Bundesverfassungsgericht.

 

Momentan ist die Corona-Krise das Thema Nummer 1. „SARS-CoV-2“ hat „CO2 und Co.“ in allen Medien und damit in der öffentlichen Wahrnehmung abgelöst. Irgendwie zurecht. Und doch auch erstaunlich. Gerade was den politischen Umgang damit angeht, besser gesagt, den politischen Umgang mit dem anderen Thema.

Da haben sie sich tatsächlich nackt ausgezogen. Vor SARS-CoV-2 haben die mit Entscheidungsverantwortung und -auftrag ausgestatteten Politiker ihre Mantren der angeblichen Unleistbarkeiten aufgegeben. Das ist gut so. Plötzlich ist machbar und wird sogar in bislang undenkbar kurzen Zeitfenstern getan was vorher als unmöglich bezeichnet wurde. Weil eine konkrete Bedrohung an die Türen geklopft hat. Auch an die Türen der Parlamente und Ministerien. Die konkrete Gefahr heißt Tod. Schon immer Bestandteil der Existenz, doch seit wenigen Jahrzehnten zunehmend erfolgreicher verdrängt. Milliardeninvestitionen in Pharma, Technologie und Medizin haben das durchschnittliche Sterbealter immer weiter ansteigen lassen. Tod erscheint irgendwie doch verhandelbar. Zumindest ein bisschen. Zumindest für den kleinen Teil der Weltbevölkerung, die sich die Lebenserhaltungsmaschinerie leisten können. Sie hat sich zu einem Wirtschaftsfaktor entwickelt. Finanziert durch ebenso stetig steigende Versicherungsbeiträge, in die auch die Gewinne der wachsenden Zahl privatisierter Kliniken eingepreist sind.

An Infektionen mit SARS-CoV-2 werden global viele Zigtausend Menschen sterben. Das ist tragisch und ich habe großes Mitgefühl für alle, über alle territorialen Grenzen hinweg, die geliebte Menschen durch das Virus verloren haben und noch verlieren werden.
Ich habe auch großes Mitgefühl für alle, über alle Grenzen hinweg, die durch den verschleppten Klimaschutz der Regierungen weltweit Not leiden, Tote beklagen oder selbst in ihrer Existenz bedroht sind.

Es geht mir in keiner Weise um ein Gegeneinanderausspielen der tragischen Krisen. Es geht einzig um die massiven Unterschiede im Umgang mit Krisen – und um die Frage warum das so ist.

Meine Rede bei Fridays for Future in München, Freitag 11. Okt. 2019

Demonstration am 11.10.2019 in München für Klimaschutz

Bei der Demonstration der Fridays for Future in München, am 11. Oktober 2019.
Foto: CC/by-sa/2.0/bestimmte Rechte vorbehalten von Martin von Creytz

Meine Rede:

Ich heiße Andreas Sanders. Ich bin Diplom-Geologe. Schon zu meiner Studienzeit in den 80er Jahren waren der Klimawandel und eine heraufziehende Klimakrise ein Thema. Seitdem hat es keine wirksamen Maßnahmen gegen diese Entwicklung gegeben. Deshalb bin ich Klimakläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir sind eine Gemeinschaft aus 11 Einzelklägern. Zusammen mit dem Solarförderverein und dem BUND haben wir vor annähernd einem Jahr (23. November 2018) eine Verfassungsbeschwerde gegen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat eingereicht. Hintergrund ist die völlig unzureichende und in den winzigen Ansätzen untaugliche Klimapolitik.

Zusammen mit FRIDAYS FOR FUTURE auf die Straßen

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Der 20. September 2019 ist weltweiter Klimastreiktag. Alleine in Deutschland sind weit über 500 Demonstrationen angemeldet.
Am 20. September entscheidet auch das „Klimakabinet“, mit welchen Maßnahmen die Politik die Klimakrise eindämmen will. Alles was bisher an Informationen in die Öffentlichkeit gesickert ist lässt noch nichts wirklich Sinnvolles erkennen. Messbarer Nutzen und soziale und globale Gerechtigkeit scheinen abermals nicht im Fokus zu stehen.
„Scientists for Future“ und „Fridays for Future“ haben viele Fakten auf den Tisch gelegt. An den bisherigen Plänen der Politiker ist nicht erkennbar, dass sie zugehört und nachgelesen hätten.
Um so wichtiger, am 20. September 2019 zusammen mit FRIDAYS FOR FUTURE und SCIENTISTS FOR FUTURE auf die Straßen zu gehen. So laut und so lange bis die Politiker ihren Eid einlösen, Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Indem endlich angemessene Regeln und Maßnahmen beschlossen und sofort umgesetzt werden, die Menschenrechte endlich achten und eine Zukunft der Menschen auf der Erde garantieren.

Bundesverfassungsgericht reagiert auf unsere Verfassungsbeschwerde

Mit den Lebensgrundlagen der Menschen wird gezockt. Dabei werden Menschenrechte gerne ‚übersehen‘. Ein Zustand fast überall auf der Erde, auch hier in Deutschland.

Deshalb bin ich einer der Beschwerdeführer mit der „Klimaklage“ vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Gemeinschaft der Klimakläger hat nun eine wichtige Hürde gemeistert. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Beschwerde an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung geleitet und mit Fristsetzung bis 15. November 2019 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Das ist ein großartiger Schritt auf dem Weg unserer Verfassungsbeschwerde, nachdem wir sie im November 2018 eingereicht haben.

Hier ist mein Video-Statement zu dieser Entwicklung.